Bundessteuerblatt

Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 13. März 2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus für Be­schäf­tig­te und Un­ter­neh­men vorgelegt.

Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Über ihre Hausbanken können Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank erhalten. Bestehende Programme für Liquidätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt.

Gleichzeitig sollen eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

  • Erleichterte Bedingungen für die Gewährung von Stundungen von Steuerschulden;
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende des Jahres 2020 für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen;
  • Erleichterung der Voraussetzungen für eine Anpassung von Vorauszahlungen.

Weiterführende Informationen:

(BMF / STB Web)

Artikel vom 16.03.2020

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