Bundessteuerblatt

Bürokratie: Entlastungen für Unternehmen geplant

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vorgelegt. Zentrale Bestandteile sind die kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen und der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.

Wie das Ministerium mitteilt, wurde am 11. September 2019 die Länder- und Verbändeanhörung zum BEG III eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Referentenentwurf den anderen Bundesministerien zur Abstimmung übersandt.

Kostengünstigere Archivierung elektronischer Steuerunterlagen

Vorgesehen ist unter anderem eine kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen: Künftig soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung, einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält. Außerdem geplant sind der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Papier-Meldescheinen im Hotelgewerbe.

Basisregister, Kleinunternehmergrenze, Pauschalierungen und mehr

Ergänzend zum BEG III will das BMWi ein Basisregister für Unternehmen weiter vorantreiben. Unternehmen müssten ihre Daten dann nur noch in dieses Basisregister eintragen, andere Register würden die Daten daraus übernehmen.

Neben den Kernmaßnahmen sieht das BEG III zudem weitere Maßnahmen zur Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch der Bürger vor:

  • Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz;
  • Anhebung der lohnsteuerlichen Pauschalierungsgrenze von 62 Euro auf 100 Euro für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung;
  • Anhebung der Steuerbefreiung von 500 Euro auf 600 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung;
  • Anhebung der Grenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung;
  • Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte;
  • Erhöhung der Grenzbeträge für Hilfeleistung durch Lohnsteuervereine;
  • Wegfall der Anmeldepflicht zur Unfallversicherung für Unternehmer, die eine Gewerbeanzeige erstattet haben;
  • Einführung der Textform anstelle der Schriftform für Anträge und Mitteilungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz;
  • Bürokratieabbau für Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters von Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Steuerpflichtigen;
  • Einführung eines elektronischen Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber;
  • Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse; Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht.

Nach Angaben des BMWi soll die Wirtschaft um insgesamt mindestens 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

(BMWi / STB Web)

Artikel vom 12.09.2019

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